IMPRESSUM

Ferienwohnung Lieblingsort

Dipl.-Ing. Petra Wostratzky

Wahmstraße 53

23552 Lübeck


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UStID: DE 49 2308 0040 0307 5588 03



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Die Nutzung für Feiern (z.B. Junggesellenabschiede) ist ausdrücklich untersagt. (3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

§ 2. Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Post, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Annahme des Antrags). (2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem Anbieter gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. (3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast nicht unverzüglich Einwände, gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

 

§ 3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Standard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Der Anbieter haftet nur für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften, nicht jedoch für die subjektive Beschaffenheit der Eigenschaften (z. B. Belüftung). (2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters für Dritte. (3) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zur Personenzahl der Ferienwohnung zu machen. Die Ferienwohnung steht maximal der in der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Absatz 1 angegebenen Personenzahl zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Belegung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. In diesem Fall erhöht sich der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung auf den Preis, den der Anbieter bei entsprechender Belegung allgemein berechnet.(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.(6) Die Zahlung des vereinbarten Preises für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für gegebenenfalls mit dem Gast vereinbarte weitere Leistungen ist spätestens am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe fällig. Die Zahlung hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn, mit dem Anbieter wurde ausdrücklich einer anderen Zahlungsart zugestimmt. EC- und Kreditkarten werden vor Ort nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.(7) Der Anbieter behält sich das Recht vor, vor Anreise vom Gast den Gesamtbetrag oder eine entsprechende Anzahlung auf den vereinbarten Preis für die Überlassung der Ferienwohnung und gegebenenfalls mit dem Gast vereinbarte weitere Leistungen zu verlangen. Wird mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung gemäß § 2 Absatz 1 verlangt, so ist diese am 8. Tag nach Übersendung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum Ablauf von acht Tagen nach Absendung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verzeichnen und wird die Zahlung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; hierüber hat der Anbieter den Gast schriftlich zu informieren. § 5 Absatz 3 gilt dann entsprechend mit der Maßgabe, dass als Rücktrittszeitpunkt der achte Tag nach Absendung der Buchungsbestätigung gilt. (8) Der Gast kann gegenüber einer Forderung des Anbieters nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

 

§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat die Ferienwohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln. Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten. Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit ist auf Mitbewohner und Nachbarn besondere Rücksicht zu nehmen. Fernseh- und Audiogeräte sind auf minimale Lautstärke einzustellen. (2) Während der Dauer des Mietverhältnisses in der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, beim Verlassen der Wohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu stellen sowie Lichter und technische Geräte auszuschalten. (3) Haustiere jeglicher Art sind in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann der Anbieter eine Reinigungsgebühr von bis zu 200,00 € (netto) erheben. (4) Das Rauchen in der Ferienwohnung ist verboten. Bei Verstößen kann der Anbieter eine Reinigungsgebühr von bis zu 200,00 € (netto) erheben. Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet. (5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit dadurch nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Straftaten (insbesondere illegale Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine rechtswidrige Nutzung des Internets haftet ausschließlich der Gast. (6) Das Aufstellen und/oder Anbringen von Dekorationsmaterialien o. Ä. in der Ferienwohnung ist nicht gestattet. Der Gast haftet ausschließlich für die auf- und/oder angebrachten Dekorationsmaterialien o. Ä. und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz aller Schäden verpflichtet, die durch das Aufstellen und/oder Anbringen von Dekorationsmaterialien o. Ä. entstehen. (7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zur Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Die schutzwürdigen Belange des Gastes sind bei der Ausübung des Zutrittsrechts zu berücksichtigen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist dem Gast aufgrund der Umstände des Einzelfalls unzumutbar oder unmöglich.

 

§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Anbieters oder einer vom Anbieter zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. (2) Ein Rücktritt des Gastes vom Vertrag ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist nur möglich, wenn zwischen dem Gast und dem Anbieter eine Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Gast nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Anbieters vorliegt oder eine vom Anbieter zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. (3) Bis 30 Tage vor Anreise ist der Gast berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen; danach ist der volle Preis zu zahlen.

Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn, der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungsdatum gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. (4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22:00 Uhr oder bis 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Absatz 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, gilt der Vertrag als storniert. Absatz 3 gilt entsprechend. (5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Absatz 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (6) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, beispielsweise falls b) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, c) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bezüglich des Zwecks bzw. der Belegung oder bezüglich der Unterbringung von Tieren, beworben wird, c) die Ferienwohnung zu anderen als Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder Ruhe anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. (7) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bereits geleistete Mietzahlungen und/oder Anzahlungen hat der Anbieter in den Fällen des Absatzes 7 a) unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter sämtliche von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund des Rücktritts bzw. der außerordentlichen Kündigung gemäß Absatz 7 zu ersetzen.

 

§ 6 . Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, sofern und soweit der Anbieter nicht zwingend nach gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. (2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Die Haftung des Anbieters nach diesen Bestimmungen ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch ausdrücklich für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder zurücklässt. (3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Gebäude, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursachen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird Gästen empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Schäden unverzüglich dem Anbieter zu melden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auch andere Wohnungen im Gebäude betreffen können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden). (4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist.

 

§ 7. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Späträumung

(1) Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag in der Regel ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise vor 15:00 Uhr ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung mit dem Anbieter möglich. (2) Bei einer Buchung von mehr als 30 Tagen kann der Anbieter bei Anreise eine Kaution in Höhe von 1.500,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei fristgerechter Räumung der Ferienwohnung und Rückgabe aller Schlüssel am Abreisetag zurück, sofern mit dem Gast nichts anderes vereinbart wurde und die Ferienwohnung keine vom Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Bei darüber hinausgehenden Schäden an der Ferienwohnung und/oder deren Inventar hat der Gast den geforderten Betrag vor Ort in bar zu zahlen (§ 249 Abs. 2 BGB). (3) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und zur Verfügung gestellt. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter Anspruch auf eine Nachzahlung durch den Gast. Diese beträgt a) bei einer Räumung nach 11:00 Uhr, jedoch vor 13:00 Uhr 50,00 € (netto); b) bei einer Räumung nach 13:00 Uhr 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller weiteren durch die verspätete Räumung entstehenden Schäden. (4) Der Gast ist verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Apartmenttür ordnungsgemäß verschlossen ist. (5) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Ersatz für deren Ersatz und ggf. den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

 

§ 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist.

 

§ 9. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. (2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Lübeck. Allgemeiner Gerichtsstand ist Lübeck. (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, deren Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.